Was ist eine Abmahnung?

Im Arbeitsrecht gilt der Verhältnismäßigkeitsgrundsatz. Wenn ein Arbeitnehmer wegen eines von ihm steuerbaren Tatbestandes (z.B. Fehlverhalten) gekündigt werden soll, ist deshalb zuerst eine Abmahnung erforderlich. Die Abmahnung hat eine Rügefunktion (Bezeichnung des beanstandeten Verhaltens) und eine Warnfunktion. Im Einzelfall kann eine Abmahnung jedoch entbehrlich sein, wenn es sich um ein schwerwiegendes Fehlverhalten handelt (z.B. Selbstbeurlaubung, Tätlichkeiten) und der Arbeitnehmer angesichts des Fehlverhaltens davon ausgehen müsste, eine Kündigung zu erhalten.

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